Das ReNoStar ServicePack Januar 2021 kommt mit einigen nützlichen Neuerungen und Verbesserungen.
Wichtiger Hinweis:
Voraussetzung für die Aktivierung des Service-/Action-Pack ist die aktuelle ReNoStar Version 18.000.
Sie erhalten den Service-/Action-Pack je nach vereinbartem Wartungsvertrag. Infos hierzu erhalten Sie hier.
Sie haben Fragen zum Service-Pack? Informieren Sie uns einfach über das Kontaktformular.
Wir melden uns umgehend bei Ihnen.
Als Kunde von ReNoStar erhalten Sie ab 20. Januar 2020 das neueste ActionPack.
Da Sie die entsprechenden Wartungs-Dienstleistungen von ReNoStar gebucht haben, stehen ab 20.01.2020 die neuen Softwaremodule zum Download bereit. Das ActionPack wird je nach abgeschlossenem Servicevertrag von Ihnen oder durch ReNoStar installiert.
Neues Software-Modul – Widerspruch im Mahnverfahren
Das wichtigste Highlight im ActionPack ist das neue Modul, um Widersprüche in Mahnverfahren direkt aus der Software elektronisch zu erstellen und zu versenden.
Es ist nun nicht mehr erforderlich, Widersprüche über das Portal des Online Mahnverfahrens zu erstellen. Das geht nun direkt, komfortabel und automatisch aus Ihrer ReNoStar Kanzleisoftware heraus.
Systemvoraussetzungen für das Software-Modul Widerspruch im Mahnverfahren:
Nur wenn beide Voraussetzungen erfüllt sind, ist ein automatischer Versand aus der Kanzleisoftware möglich.
Weitere Neuheiten im ActionPack
Bitte installieren Sie das ActionPack umgehend, sofern dies nicht über die bequeme automatisierte Dienstleistung von ReNoStar erfolgt. Zum Downloadportal
Sie haben Fragen zum ActionPack und zu den Neuigkeiten?
Sie möchten auch die Vorteile des Online Mahnverfahrens nutzen?
Informieren Sie uns einfach über das Kontaktformular. Wir melden uns umgehend bei Ihnen.
Beachten Sie bitte auch unsere aktuellen Telefonnummern.
Der Jahresabschluss gehört zu den entscheidenden Aufgaben in einer Rechtsanwalts- oder Notariatskanzlei zum Jahreswechsel.
Hier werden nicht nur die Nummernkreise in der Kanzlei für das Folgejahr vorbereitet, sondern auch Buchhaltungsaufgaben ausgeführt, um sowohl Aktenkonten als auch Konten der Finanzbuchhaltung korrekt abzuschließen und für ein neues Geschäftsjahr vorzubereiten.
So ist der organisatorische Jahresabschluss stets am 1. Arbeitstag des neuen Geschäftsjahres durchzuführen!
Die DSGVO-konforme Archivierung ist eine besondere Herausforderung für Anwalts- und Notariatsbetriebe. ReNoStar hat Lösungen entwickelt, um aktive Produktivdaten von abgelegten Daten zu trennen. Daneben bietet ReNoStar Lösungen an, um auch „alte“ Akten entsprechend der gesetzlichen Fristen zu archivieren – Stichworte: 6, 10 oder 30 Jahre!
Bei Fragen können Sie uns gerne kontaktieren.
Legal:office ist als native Anwendung für Apple Macintosh Systeme nach wie vor eine feste Größe am Markt für professionelle Kanzleisoftware.
ReNoStar kündigt aktuell ein Update von legal:office auf die Version 15.0.0 V17 an.
Dieses System-Update ermöglicht den sicheren Betrieb von legal:office auf Apple Computern mit den macOS Versionen High-Sierra (macOS 10.13.X) und Mojave (macOS 10.14.X).
Legal:office basiert auf der Entwicklungsumgebung und Datenbank 4D. Vor Veränderungen an unserer Kanzleisoftware legal:office muss daher zunächst 4D für das jeweilige Apple Betriebssystem freigegeben werden. Dies ist auch der Grund, weshalb legal:office aktuell noch nicht für macOS Catalina (September 2019) zugelassen ist. Wir empfehlen daher allen Kunden, noch nicht auf Catalina upzudaten.
Neben den Vorteilen durch die moderneren Betriebssysteme ist dieses System-Update eine Systemvoraussetzung für das in Kürze geplante legal:office Jahresupdate mit neuen Funktionen und erweitertem Leistungsumfang.
Alle Nutzer von legal:office sollten das System-Update zeitnah herunterladen unter https://update.renostar.de/update-lo.html.
Sehr geehrte Kunden,
ab 01.07.2019 gelten neue Pfändungsfreigrenzen. Hierfür haben wir ReNoStar um die erforderlichen neuen Tabellenbereiche erweitert.
Bitte laden Sie das fristgerecht bereit gestellte Actionpack über den bekannten Downloadbereich unserer ReNoStar Homepage www.renostar.de wie folgt auf Ihre Kanzleirechner:
Sie rufen den Bereich Wartung / Service – Downloads auf
Sie klicken auf Actionpack ReNoStar.
Bitte informieren Sie sich anhand der Dokumente
über Inhalt und Installation des Actionpacks.
Starten Sie anschließend den Download der Datei „AP_PF.exe“ über ReNoStar Actionpacks und folgen Sie den Anweisungen auf dem Bildschirm.
Für Rückfragen steht Ihnen unser geschultes Personal unter den bekannten Rufnummern wie gewohnt jederzeit gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr ReNoStar Team
Bei der Verwendung der drebis-Schnittstelle kann es zurzeit zu Verbindungsproblemen kommen.
Grund hierfür sind die Wartungsarbeiten seitens des Betreibers.
Falls bei Ihnen solche Probleme auftreten,
Ihr ReNoStar Team
Weitere Informationen zum Lieferumfang dieses Actionpacks finden Sie hier.
Dieses Actionpack können Sie ab sofort auf unserer Website https://update.renostar.de downloaden. Wie immer bitten wir Sie, die hier hinterlegten Installationsanleitungen zu beachten.
Bei Rückfragen steht Ihnen Ihr Kundenbetreuer oder unser Helpdesk selbstverständlich zur Verfügung.
Weitere Informationen zum Lieferumfang dieses Jahresupdate finden Sie hier.
Dieses Jahresupdate können Sie ab sofort auf unserer Website https://update.renostar.de downloaden. Wie immer bitten wir Sie, die hier hinterlegten Installationsanleitungen zu beachten.
Bei Rückfragen steht Ihnen Ihr Kundenbetreuer oder unser Helpdesk selbstverständlich zur Verfügung.
Bundesweit
Beginn: 01.02.2018
Es wurde für den EGVP-Installer im Downloadbereich einen Patch bereitgestellt.
Es wurden sicherheitsrelevante Änderungen in der Update-Routine vorgenommen sowie die (gekapselte) JAVA-Version aktualisiert.
Bitte installieren Sie die neue Installer Version.
Das EGVP-Update hat keine Auswirkungen auf die Nutzung Ihrer Anwaltssoftware.
Wir empfehlen deshalb die Ausführung der obigen EGVP-Version.
Das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) bewegt selbst im Ruhezustand die Gemüter und wirft Sicherheitslücken auf. So berichtet LTO über neue Erkenntnisse im Rahmen der „beAthon“ genannten Konsultationen. Danach sollte beA Security Client deinstalliert werden.
Es bleibt spannend rund um das beA und die Wellen schlagen höher denn je. Ein handverlesener Kreis aus IT-Spezialisten und Mitgliedern der BRAK traf sich unter der fachkundigen Moderation von Prof. Dr. Stephan Ory, dem Vorstandsvorsitzenden des EDV-Gerichtstags, zum sog. beAthon – einer Art Beratungs-Marathon, um die Probleme des beA zu benennen und Lösungswege aufzuzeigen.
So ist eine Erkenntnis aus der engen Zusammenarbeit mit Markus Drenger und seinen Kollegen Justus Hoffmann und Felix Rohrbach vom CCC Darmstadt, dass es bis zur Erstellung einer neuen beA Client Software dringend empfohlen wird, die in unzähligen Kanzleien installierten beA Security Clients zu deinstallieren.
Dies geht auch aus dem Sondernewsletter der BRAK vom 26.01.2018 hervor. Die bisherige beA Client-Software kann auch ohne Zugriff auf das beA ein Sicherheitsrisiko für Kanzleisysteme darstellen. Daher ist zügiges Handeln gefragt.
Finden Sie hier die Anleitung, wie Sie Ihre Kanzleisysteme wieder sicher machen.
Sobald wir weitere Informationen haben, werden wir unsere Kunden über den aktuellen Stand informieren.
Die nach wie vor ungelösten Probleme mit dem beA haben die Bund-Länder-Kommission für Informationstechnik bewogen, die bewährte und etablierte Kommunikationsinfrastruktur EGVP vorerst nicht abzuschalten. Das EGVP kann daher problemlos weiter genutzt werden bis das beA stabil zur Verfügung steht. Vorerst ist eine Verlängerung bis Ende Mai 2018 beschlossen.
In unserer Tickermeldung vom 7. Dezember 2017 berichteten wir von der Einstellung des EGVP am 14.02.2018. Dieses Ende wird nun zunächst bis Mai verschoben. Nach Informationen des Anwaltsblatts* können alle Anwälte den Elektronischen Rechtsverkehr (ERV) weiter nutzen wie bisher.
Es gibt allerdings durch die seit 1. Januar 2018 geltende ERV-Verordnung einige Besonderheiten:
Aus diesem Grund müssen die Arbeitsabläufe beim Einsatz des EGVP-Clients an diese Veränderungen angepasst werden.
Leider finden sich weder auf der Internetseite der Bund-Länder-Kommission für Informationstechnik noch auf der Internetseite des EGVP weitere Hinweise (Stand 23.01.2018).
*https://anwaltsblatt.anwaltverein.de/de/anwaeltinnen-anwaelte/anwaltspraxis/bea-desaster
Für alle Kunden, die in der Software ReNoStar Ihre Buchhaltung bearbeiten und bis dato Ihren Jahresabschluss 2017 noch nicht durchgeführt haben, werden wir bis morgen früh eine Optimierung der Software ausliefern.
Sie können dann ab morgen, dem 04.01.18 mit Arbeitsbeginn komfortabel Ihren Jahresabschluss durchführen.
Ihr ReNoStar Team
Sehr geehrte Wartungskunden,
aufgrund der aktuellen Situation bei der BRAK „beA ist Offline“ müssen wir unser angekündigtes Update für Legal:office und ReNoFlex in den Januar 2018 verschieben.
Sobald aussagekräftige Fakten von der BRAK vorliegen, werden wir Sie umgehend über die Situation informieren.
Bitte achten Sie in den nächsten Tagen auf Informationen via Ticker oder E-Mail aus unserem Hause.
Ihr ReNoStar Team
ReNoStar hat mit dem aktuellen Update der Kanzleisoftware legal:office die Voraussetzungen geschaffen, um über eine Software-Schnittstelle direkt mit dem beA zu kommunizieren.
Mit dem aktuellen Update schaffen wir für legal:office Kunden die Voraussetzungen, sofort elektronisch mit Gerichten über das beA zu kommunizieren, sofern sie die beA-Schnittstelle aktivieren.
Durch die beA-Schnittstelle wird Ihr beA-Postfach regelmäßig auf neue Post kontrolliert. Neue Nachrichten landen automatisch im Zentralen Post-Eingang (ZPE) von legal:office, der dadurch zur zentralen Kommunikationsdrehscheibe wird.
Die Voraussetzungen zum Einsatz der beA-Schnittstelle sind Teil des legal:office Updates. Jeder Nutzer von legal:office kann die Schnittstelle über das Kontaktformular ordern.
Ab dem 28.12.2017 steht Ihnen das legal:office Update auf unserem Download Portal zum Upload in bewährter Weise zur Verfügung.
Wir wünschen allen Kunden ein schönes und besinnliches Weihnachtsfest und einen guten Start ins neue Jahr 2018.
Mit dem Jahresupdate 2017 schaffen Sie Voraussetzungen für eine komfortable Schnittstelle zum beA. Durch die aktuelle Version erhalten Sie die Basis für eine deutliche Zeiteinsparung in der täglichen Kanzleiarbeit inkl. weiterer optimierten Funktionen. Die neuen Pfändungsfreigrenzen ab 2018 sind parallel im aktuellen Update integriert.
Durch das aktuelle Update werden alle ReNoFlex-Kunden in der Lage versetzt, elektronisch mit Gerichten über das beA zu kommunizieren. Durch den Einsatz einer beA-Schnittstelle wird Ihr beA-Postfach automatisiert und regelmäßig aus der Software heraus auf neue Post kontrolliert. Neue Nachrichten landen automatisch im Zentralen Post-Eingang (ZPE) der ReNoFlex Software, der dadurch zur zentralen Kommunikationsdrehscheibe wird.
Die Voraussetzungen zum Einsatz der beA-Schnittstelle sind Teil des ReNoFlex Updates. Jeder Nutzer von ReNoFlex kann die Schnittstelle über das Kontaktformular ordern.
So einfach erhalten Sie Ihr ReNoFlex-Update:
Wir wünschen allen Kunden ein schönes und besinnliches Weihnachtsfest und einen guten Start ins neue Jahr 2018.
Wie bereits per Ticker am 15.11.2017 angekündigt, wurden allen ReNoStar-Kunden die Updates bereits automatisch auf ihre Systeme übermittelt.
Die Ausführung der Update-Installation ist abhängig von der Art des Wartungsvertrages mit ReNoStar:
Wichtiger Hinweis für Kunden, welche die beA-Schnittstelle beauftragt haben:
Aufgrund der ständigen Änderungen an der beA-Schnittstelle durch die BRAK, mussten alle Softwarehersteller bis zur letzten Minute noch Entwicklungsarbeiten durchführen, wodurch es zuvor nicht möglich war, die Schnittstelle auszuliefern.
Aus diesem Grund haben wir für Sie einen Softwareautomaten entwickelt, welcher Sie in die Lage versetzt, die Schnittstelle durch einen Automatismus mit Ihren eigenen Daten zu individualisieren und Ihr beA aus der Software heraus in Betrieb zu nehmen.
Ab 21.12.2017 werden wir alle Kunden, die die Inbetriebnahme der beA-Schnittstelle beauftragt haben, kontaktieren und per Fernwartung den Automaten zur Verfügung stellen.
ReNoStar informiert über eine Vereinfachung der Arbeitsabläufe für jede Kanzlei. Im Rahmen des Updates 2017 (Auslieferung läuft ab dem 20.11.2017) erhält jeder ReNoStar Kunde den kompletten Leistungsumfang für die durchgängig elektronische Aktenführung und die Gerichtskommunikation über das beA ausgeliefert.
ReNoStar stellt mit den neuen, zukunftsorientierten Anwendungen sicher, dass jede Kanzlei von den optimierten Arbeitsabläufen und der durchgängigen Digitalisierung profitiert.
Mit dem Update versetzt ReNoStar seine Kunden in die Lage, jederzeit zur komplett elektronischen Aktenführung incl. der ab Januar 2018 vorgeschriebenen Gerichtskommunikation via beA zu wechseln. Dieser Schritt bedeutet für die Kunden keinen zusätzlichen Arbeitsaufwand.
Alle Kunden (*) erhalten das Update automatisch und ohne eigenes Zutun. Danach sind die Voraussetzungen für die elektronische Akte (e-Akte) und die Schnittstelle zum beA bereits auf den Kanzleisystemen vorbereitet.
Ab dem 11.12.2017 werden die neuen Funktionen – ebenfalls voll automatisch – bei allen Kunden freigeschaltet, die bereits die elektronische Akte bzw. die beA-Schnittstelle lizenziert bzw. beauftragt haben.
Auch alle Kunden ohne erweiterte Lizenz profitieren durch diese Vorleistung jederzeit und quasi auf Knopfdruck vom neuen Leistungsumfang. Ordern Sie einfach über unser Kontaktformular die Aktivierung für Ihre Kanzlei. Diese wird dann kurzfristig von uns aktiviert.
Wir haben Verständnis für Kunden, die noch zögern. Sie alle möchten wir von den Chancen und Möglichkeiten überzeugen, die die e-Akte für Ihre Kanzlei bringt.
In der ReNoStar Kanzleisoftware haben wir die bewährte und bekannte „Übungsfirma 96“ mit Musterakten ausgestattet, um risikolos die elektronische Akte zu testen. Ein spezieller Schulungsbereich (erreichbar spätestens ab dem 11.12.2017) führt schrittweise hin zur elektronischen Aktenführung.
Gleichzeitig bieten wir in Zusammenhang mit der „Übungsfirma 96“ Webinare an, zu denen Sie sich hier anmelden können. Dort erfahren Sie live und auf Basis der Kanzleianwendung, welche Vorteile die e-Akte bietet.
(*) Ausführung der Update-Installation ist abhängig vom bestehenden Wartungsvertrag!
Updateservice-Kunden (Bei SWPO und e-Akte beinhaltet):
Erhalten das Update automatisch und ohne eigenes Zutun. Danach sind die Voraussetzungen für die elektronische Akte (e-Akte) und die Schnittstelle zum beA bereits auf den Kanzleisystemen vorbereitet.
Softwarewartungs-Kunden ohne Update-Service:
Erhalten das Update ebenfalls automatisch zur Verfügung gestellt. Die Installation muss jedoch durch die Kanzlei eigenständig ausgeführt werden.
Falls Sie Fragen zu unserer Dienstleistung „Update-Service“ haben, dann nehmen Sie mit uns Kontakt auf.
Wir möchten Sie informieren, dass es eine aktuelle Störungsmeldung bzgl. EGVP gibt.
Betroffenes Land: Bund
Beginn: 07.07.2017 13:00
Ende: 08.07.2017 13:00
Auf Grund von Wartungsarbeiten bei der Bundesnotarkammer wird die SAFE Domain
der Notare am Freitag den 07.07. ab 13 Uhr nicht verfügbar sein.
Im ServicePack Mai 2017 fasst ReNoStar eine Vielzahl neuer und verbesserter Funktionen zusammen. Die Schwerpunkte liegen dabei auf einem weiter gesteigerten Bedienkomfort sowie erweiterten Kommunikationsfunktionen.
Lassen Sie sich von den Vorzügen der elektronischen Aktenführung und dem Nutzen für die Arbeitsabläufe in Ihrer Kanzlei einfach durch die Teilnahme in einem unserer kostenlosen Webinare überzeugen.
Hier einige Highlights in aller Kürze:
Lernen Sie die eAkte live kennen und melden Sie sich noch heute auf www.reno-line.de/e-akte für eines unserer zahlreichen kostenfreien Webinare an. Erleben Sie, wie die digitale Aktenführung auch Ihre Kanzlei auf die durchgängig elektronische Kommunikation mit Gerichten, Behörden, Versicherungen und Mandanten vorbereitet.
Hier geht es zum Download, um das ServicePack herunterzuladen.
Die Installation des Service-Packs per Fernwartung erfolgt ab 19. Mai.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Das aktuelle Jahresupdate 14.0.0 v15 von legal:office steht für Sie bereit.
Folgende Programmänderungen wurden durchgeführt:
Hier geht es zum Download, um das Jahresupdate herunterzuladen.
Mit freundlichen Grüßen
ReNoStar
Mit dem ServicePack Januar 2017 stellt ReNoStar die Weichen für das Jahr 2017. Weitere Optimierungen der elektronischen Akte und aktuelle Änderungen für Rechtsanwaltskanzleien sind nur zwei der Highlights.
Die elektronische Akte wurde um neue Funktionen erweitert, die Ihre Kanzleiorganisation weiter optimieren.Das Dokumentenmanagementsystem bietet die Möglichkeit Dokumente in Filteransichten zusammen zu fassen. Mit dem Service-Pack können Sie effizienter den Filter wechseln, und die jeweils letzten Ansichten aufrufen.Ebenso stehen Ihnen mit dem Service-Pack die ursprünglichen Dokumentenversionen zur Verfügung, wodurch eine Verwendung für spätere Fälle möglich ist. Dadurch sparen Sie Zeit für die erneute Erstellung der Schriftsätze.
Noch keine elektronische Akte im Einsatz? Melden Sie sich noch heute auf www.reno-line.de/e-akte für eines unserer zahlreichen kostenfreien Webinare an und erleben Sie, wie die voll digitale Aktenführung auch Ihre Kanzlei auf die ganzheitliche elektronische Kommunikation vorbereitet.
Das Service-Pack beinhaltet die neuen, ab 01.03.2017 verpflichtenden, Zwangsvollstreckungsformulare. Behördliche Änderungen, wie Elster und die aktuelle Unterhaltstabelle (Düsseldorfer Tabelle) sind unbedingt zu berücksichtigen.Darüber hinaus enthält das ServicePack aktualisierte Gerichtsdaten und Postleitzahl-Korrekturen.
Hier geht es zum Download, um das ServicePack herunterzuladen.
Die Installation des Service-Packs per Fernwartung erfolgt ab 31. Januar.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Das aktuelle Jahresupdate 27.00 von ReNoFlex steht für Sie bereit.
Die aktuellen Entwicklungen orientieren sich hauptsächlich an der Notwendigkeit, ab dem 01.01.2018 Ihr EDV-System an das „besondere elektronische Anwaltspostfach“ anschließen zu können. Daher sind folgende Programmänderungen durchgeführt worden:
Die Installation des Updates per Fernwartung erfolgt ab sofort .
Ihr persönlicher Termin hierfür wird Ihnen per Mail mitgeteilt.
Wenn Sie diesen komfortablen, vollautomatischen Service noch nicht nutzen, rufen Sie uns einfach an unter Tel. 06022/2055-414.
Hier geht es zum Download, um das Jahresupdate herunterzuladen.
Mit freundlichen Grüßen
ReNoStar
Das Jahresupdate von ReNoStar hat auf Kundenseite vereinzelt zu Missverständnissen hinsichtlich der bekannten Aktenhistorie geführt. Dabei ist die neue, intuitive Benutzeroberfläche ein wichtiger evolutionärer Schritt hin zur E-Akte, den wir offenbar nicht ausreichend kommuniziert hatten. Kostenlose Webinare erleichtern unseren Kunden das Erlernen der verbesserten Bedienung.
Wir sprachen bereits in der letzten Wartungsinformation davon, dass es uns ein Anliegen ist, die Qualität und natürlich auch die Benutzerfreundlichkeit unserer Produkte permanent zu verbessern. Dies führte speziell bei der Benutzeroberfläche vereinzelt zu Missverständnissen, denn die bekannte Aktenhistorie hat nicht mehr das altbekannte Erscheinungsbild.
Aber es gibt „Entwarnung“: Die Aktenhistorie wurde nicht entfernt – sie sieht nur anders aus, um die Nutzung der E-Akte zu erleichtern.
Das neue, modernere Look & Feel, das wir mit dem Jahresupdate ausliefern, ist ein erster logischer Schritt hin zur E-Akte. Denn die komplett digitale Aktenführung ist nur noch eine Frage der Zeit, nicht zuletzt durch die fortschreitende digitale Kommunikation.
Wundern Sie sich nicht über grau hinterlegte Navigations-Buttons in der ReNoStar Software. Diese werden dann aktiviert, wenn Sie die E-Akte bestellen. Der bekannte Funktionsumfang ist jedoch an keiner Stelle geschmälert worden, sondern im Gegenteil bereits darauf ausgerichtet, Sie künftig mit der E-Akte optimal im Kanzleialltag zu unterstützen.
Schauen Sie sich doch die Vorteile der E-Akte und der neuen Benutzeroberfläche einmal kostenlos in einem geführten Webinar an.
ReNoStar hatte die Auslieferung des Jahresupdates auf Grund wichtiger Rückmeldungen unserer Prototyp-Kunden gestoppt. Das Jahresupdate 2016 für ReNoStar steht Ihnen, nach Überarbeitung, nun mit den vorgenannten Verbesserungen uneingeschränkt zur Verfügung.
Jahres-Update in der Überarbeitung – E-Akten-Nutzung wird optimiert
Das Jahresupdate von ReNoStar stand bereit zum Roll-out. Aufgrund wichtiger Rückmeldungen aus dem Bereich unserer Prototypen-Tester unter unseren Kunden stellen wir die Benutzeroberfläche der elektronischen Akte (E-Akte) nun erneut auf den Prüfstand. Ergebnis: Die E-Akte wird mit dem Jahresupdate an die Kunden ausgeliefert – jedoch mit einer kleinen Verzögerung.
Das Bessere ist stets des Guten Feind
Aus diesem Grund möchten wir unseren Kunden das Bessere in Form einer optimierten Benutzerführung in der innovativen ReNoStar E-Akte ausliefern.
Software gehört zu den Produkten, die permanent reifen, wenn man als Entwickler einen hohen Anspruch an sich und die Qualität des Endprodukts stellt. So kam es bei der Auslieferung des ReNoStar Jahresupdates an alle Kunden bei unseren Prototypen-Testern zu dem Wunsch, die Bedienung der E-Aktenfunktionen noch benutzerfreundlicher zu gestalten. Anwender und Entwickler haben nun mal unterschiedliche Ansichten über den sog. ease-of-use – also die Einfachheit der Bedienung.
Geben Sie uns daher noch etwas Zeit. Wir melden uns unaufgefordert bei Ihnen, um Ihnen dann das vollständige Jahresupdate in der optimierten Form bereitzustellen.
die fortschreitende Digitalisierung und der Zwang zur elektronischen Kommunikation – spätestens mit Einführung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) – erfordert neue Lösungen, die ReNoStar bereits sukzessive im vergangenen Jahr realisiert hat.
Das aktuelle ReNoStar Jahresupdate 2016 enthält alle Neuerungen und Verbesserungen. Daher sollten Sie es, wenn Sie keinen ServicePack / Update-Service gebucht haben, baldmöglichst herunterladen installieren. Gern unterstützten wir Sie dabei – wenden Sie sich dazu einfach an unsere Kundenbetreuer.
Zum Download benötigen Sie Zugangsdaten, die wir Ihnen in einer separaten E-Mail zusenden werden. Folgen Sie bitten den dort beinhalteten Anweisungen.
Kunden mit Update- oder ServicePack-Service erhalten das Update auf dem gewohnten Weg – entweder vollautomatisch oder per E-Mail-Benachrichtigung zum Download und alternativ per CD-Versand.
Bitte beachten Sie, dass das Update nur installiert werden kann, wenn das Update des Jahres 2015 auf Ihren Systemen installiert wurde! Der Versionssprung von 12 auf 14 hat die gleichen Gründe wie die fehlende Zimmernummer 13 in Hotels…
Unabhängig der Einführung des beA rollt die Elektronische Kommunikation wie eine Welle auf die Anwaltschaft zu. Mit der elektronischen Akte der ReNoStar nutzen Sie die Welle als Chance bequem in die digitale Aktenbearbeitung und Kommunikation einzusteigen. Nutzen Sie die umfangreichen Funktionen der ReNoStar eAkte und verschlanken Sie Ihren Kanzlei-Workflow durch Optimierung aller Arbeitsabläufe vom Posteingang bis zum Postausgang, inkl. operativer Bearbeitung und Dokumentenmanagement. Die Elektronische Akte ist ein Organisationsmittel zur Optimierung der Kanzleiabläufe, beginnend mit dem Posteingang, über die Interne Bearbeitung, bis zum Postausgang.
Im Zuge der Einführung der Elektronischen Akte ist der ZPE die effiziente Unterstützung im Rahmen des elektronischen Workflows. Durch den zentralen Posteingang kann sichergestellt werden, dass alle eingehenden Dokumente in der jeweiligen Akte hinterlegt werden.
Im Rahmen der Elektronischen Akte wurden neue Versandwege für Dokumente in Betrieb genommen. Neben den bekannten Kommunikationswegen wie E-Mail oder Ausdruck steht als neue Möglichkeit für den Versand von Dokumenten – auch an Gerichte – eine Schnittstelle zur E-Post zu Verfügung.
Durch die Inbetriebnahme des sogenannten Wartungsdauerleistungsdienstes, ist es nunmehr für alle Kunden möglich, Updates und Service-Packs vollautomatisch zu erhalten. Sie müssen nicht mehr einen bestimmten Arbeitsplatz Ihrer Kanzlei über Nacht laufen lassen. Der Dienst ist auch für Terminal-Server-Kunden geeignet.
Haben wir Sie mit unserem automatisierten Update und Service-Pack-Download überzeugt? Lassen Sie doch künftig einfach alle monatlichen ServicePacks sowie die Jahres-Updates automatisch einrichten. Der ReNoStar Softwarewartung-PLUS-Online-Service hält Ihre Systeme stets auf dem neuesten Stand!
Sobald Sie Ihre Kanzlei registrieren, wird automatisch einmal monatlich und über Nacht das aktuelle ServicePack – und natürlich auch das Jahres-Update – installiert. Einfacher geht es nicht: Wenn Sie morgens in der Kanzlei Ihre Systeme hochfahren, sind die Neuigkeiten und Verbesserungen bereits installiert. Sie verlieren keine Zeit durch die manuelle Installation und Bedienerfehler werden ausgeschlossen. Diese moderne und hocheffiziente Liefermethode ist nunmehr auch für unsere Kunden mit Terminalserverarchitekturen geeignet. Wenden Sie sich gern an unsere Kundenbetreuer.
Wir beraten Sie gerne – rufen Sie uns einfach an unter Tel 06022/2055-414
Mit freundlichen Grüßen
ReNoStar
Das Jahresupdate von ReNoStar ist fertig und steht zur Auslieferung an Sie bereit. Geplant war es, die integrierte Schnittstelle zum beA zusammen mit dem Update auszuliefern.
Weil der definitive Start des beA jedoch erneut auf einen unbestimmten Zeitpunkt verschoben wurde, sind wir gezwungen, Ihnen die Anbindung an das beA im Nachgang auszuliefern.
Bereits jetzt können Sie jedoch die elektronische Akte mit nahezu allen Vorteilen nutzen. Mit unserem neuen Modul „E-POST BRIEF“ haben Sie eine andere zulässige Option der elektronischen Kommunikation.
Gerne wollten wir unseren Kunden zum Jahresupdate im Herbst 2016 auch die Anbindung an das beA mitliefern. Leider haben sowohl die Verhandlungen vor dem AGH in Berlin als auch die neuen Rechtsanwaltsverzeichnis- und Postfachverordnung (RAVPV) des BMJV bisher keine Rechtssicherheit geschaffen. Lesen Sie hier mehr dazu.
Keiner der deutschen Softwarehersteller hat bisher die genauen Schnittstellenbeschreibungen und den Zugang zu Testsystemen des beA von der BRAK erhalten, weil diese schlicht noch nicht fertig waren. Sobald wir in naher Zukunft alle Optionen geprüft, getestet und abgesichert haben, werden wir die beA-Anbindung über das nächste ServicePack für unsere Kunden bereitstellen.
Solange das beA nicht wirklich flächendeckend in Betrieb geht, bieten wir Ihnen eine sehr praktikable Lösung direkt aus ReNoStar heraus an – den E-Post-Brief. Auf diese Weise können Sie alle E-Post-Nutzer direkt elektronisch kontaktieren und parallel auch darüber hinaus klassische Briefempfänger ohne Mehraufwand adressieren. Lesen Sie hier die Details dieser Lösung.
Der E-Post-Brief als rechtswirksame Übermittlung schone heute zugelassen! ReNoStar berät Sie gern über die Möglichkeiten.
Hinweis in eigener Sache: Wenn Sie jetzt den E-Post-Brief und künftig das beA bestmöglich und effizient nutzen möchten, ist die elektronische Akte von ReNoStar eine wichtige Voraussetzung für optimales, zukunftssicheres Arbeiten.
Wir empfehlen daher, schon jetzt die elektronische Akte einzuführen.
Sprechen Sie uns unter der Telefonnummer 06022-2055-414 an.
(shg)
Mit dem ServicePack August 2016 erhalten ReNoFlex Kunden Aktualisierungen der Gerichtsadressen und -zuordnungen, auf die ReNoStar selbst keinen Einfluss hat.
Die Installation des ServicePacks per Fernwartung erfolgt ab dem 23.08.2016. Ihr persönlicher Termin hierfür wird Ihnen per Mail mitgeteilt.
Sind Sie noch CD-Kunde? Nutzen Sie unseren komfortablen, vollautomatischen Service noch nicht?
Haben Sie Interesse, dann rufen Sie einfach unsere Mitarbeiter unter Tel. 06022/2055-414 an.
Hier geht es zum Download, um das ServicePack herunterzuladen.
Mit freundlichen Grüßen
ReNoStar
Das Servicepack 12.050 umfasst Verbesserungen die zur Effizienzsteigerung der Arbeitsprozesse beitragen. Unabhängig der Einführung des beA im September rollt die Elektronische Kommunikation wie eine Welle auf die Anwaltschaft zu. Mit der elektronischen Akte der ReNoStar nutzen Sie die Welle als Chance, bequem in die digitale Aktenbearbeitung und Kommunikation einzusteigen. Profitieren Sie von den umfangreichen Funktionen der ReNoStar eAkte und verschlanken Sie Ihren Kanzlei-Workflow durch Optimierung aller Arbeitsabläufe vom Posteingang bis zum Postausgang, inkl. operativer Bearbeitung und Dokumentenmanagement.
Noch keine eAkte im Einsatz? Unsere Kundenbetreuung stimmt mit Ihnen den individuellen Bedarf ab und unterbreitet Ihnen gern ein passendes Angebot.
Schnellere Darstellung der Dokumentenübersicht
Wir haben das Programm weiter optimiert, sodass erforderliche Konvertierung nunmehr direkt im Zuge der Erstellung erfolgt. Durch die Umwandlung des Dokuments beim Speichern zur Akte, steht die Vorschau im Viewer sofort bereit und ermöglicht somit ein schnelles und komfortables Weiterarbeiten.
Geschwindigkeitsoptimierung der Dokumentenübersicht
Die Dokumentenübersicht der eAkte zeigt alle zu einer Akte gehörenden Dokumente (Texte, Bilder, etc.). Mit dem Servicepack wird die Dokumentenübersicht angepasst. Es werden fortan nur noch die hinzugefügten oder geänderten Dokumente in der Über-sicht aktualisiert. Durch die Anpassung steht die Übersicht uneingeschränkt zur Verfügung und Arbeitsverzögerungen werden vermieden.
Natürlich enthält das ServicePack auch wieder aktualisierte Peripheriedaten, beispielsweise angepasste Gerichtsdaten, die häufigen Änderungen unterworfen sind.
Die Installation des ServicePacks per Fernwartung erfolgt ab 17. August.
Ihr persönlicher Termin hierfür wird Ihnen per Mail mitgeteilt.
Wenn Sie diesen komfortablen, vollautomatischen Service noch nicht nutzen, können Sie sich hier weitere Informationen dazu ansehen. Oder rufen Sie uns einfach an unter Tel. 06022-2055-414.
Hier geht es zum Download, um das ServicePack herunterzuladen.
Mit freundlichen Grüßen
ReNoStar
Durch unseren einzigartigen ReNoStar ServicePack- und Update-Dienst ist Ihre Kanzlei-Software immer auf dem neuesten Stand. Updates und ServicePacks werden automatisiert im Hintergrund aufgespielt, ohne dass Sie „manuell“ tätig werden oder sich um das Aufspielen kümmern müssen. Auch entstehen Ihnen keine Ausfallzeiten mehr in der Kanzlei, da keine Updates mehr während der Arbeitszeit aufgespielt werden. Hierdurch ist auch gewährleistet, dass Sie jederzeit mit der aktuellsten Software-Version arbeiten und hinsichtlich gesetzlicher und systembedingter Änderungen immer „up-to-date“ sind.
Das Verfahren wurde dem Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht vorgestellt und durch dieses anerkannt. Daher haben wir ein Höchstmaß an datenschutzrelevanten Aspekten berücksichtigt.
Um die reibungsfreie Funktionalität des Dienstes zu gewährleisten, ist es jedoch zwingend erforderlich, einen von uns zertifizierten und freigegebenen Virenscanner einzusetzen. Damit ist gewährleistet, dass die Update-Technologie nicht durch den Virenscanner geblockt oder gestört wird. Dadurch werden auch wiederkehrende Anpassungen am Virenscanner vermieden.
Vorteile:
Haben Sie Rückfragen oder wünschen Sie Informationen zum automatisierten ServicePack + Update-Service, dann nutzen Sie unser nachfolgendes Kontaktformular.
Wir rufen Sie zeitnah zurück.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Das aktuelle ServicePack 26.04 von ReNoFlex steht für Sie bereit.
Wir haben das Zwangsvollstreckungsformular nochmals überarbeitet. So ist es ist jetzt das Hinzufügen des Gerichtsvollziehers möglich. Außerdem werden nun alle Beträge korrekt dargestellt.
Ein echtes Highlight ist die Möglichkeit in der Standardkostenrechnung durch die Rechnungen des einzelnen Mandanten zu „blättern“. Damit sind wir dem Wunsch vieler Kunden nachgekommen und können somit den Workflow in Ihrer Kanzlei weiter vereinfachen.
Natürlich enthält das ServicePack auch wieder aktualisierte Peripheriedaten, beispielsweise angepasste Gerichtsdaten und Kontaktadressen, die häufigen Änderungen unterworfen sind.
Die Installation des ServicePacks per Fernwartung erfolgt ab dem 26. Juli.2016.
Ihr persönlicher Termin hierfür wird Ihnen per Mail mitgeteilt.
Wenn Sie diesen komfortablen, vollautomatischen Service noch nicht nutzen, rufen Sie uns einfach an unter Tel. 06022/2055-414.
Hier geht es zum Download, um das ServicePack herunterzuladen.
Mit freundlichen Grüßen
ReNoStar
Das Debakel um das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) lässt interessierte Nutzer nach Alternativen suchen. Nach unserer Ansicht könnte der E-Post-Brief einen solchen Gegenpol bilden. Daher hat ReNoStar den zentralen Posteingang nun um eine Schnittstelle zur E-Post erweitert.
Ein kurzer Einblick in die Möglichkeiten sowie ein interessantes Gerichtsurteil machen nachdenklich.
Zunächst: Was ist der E-Post-Brief? Das ist übersichtlich: Elektronisch erstellte Dokumente werden an empfangsbereite E-Post-Nutzer direkt und gesichert elektronisch zugestellt. Dies ist auch im geschäftlichen Alltag eine interessante Option, denn Übertragung und Zustellung werden sichergestellt und dokumentiert. Je mehr Empfänger (Gerichte, Versicherungen und Behörden…) sich anmelden, desto interessanter wird diese Option.
Doch nun das Highlight, um den Kanzleialltag auch bei der Brief-Kommunikation mit „analogen“ Empfängern zu vereinfachen und effizienter zu gestalten: Hat der Empfänger keinen E-Post-Account, so wird der Brief klassisch durch den Postboten zugestellt. Zuvor übernimmt die Deutsche Post als entsprechend sicherheitszertifiziertes deutsches Unternehmen automatisiert Ausdruck, Kuvertierung und Frankierung. Klingt sehr einfach und ist es für den Nutzer auch.
Mit Beschluss vom 4. April 2016 (AZ: 14 UF 204/15) hat das OLG Hamm dem E-Post-Brief sozusagen die Absolution bezüglich der Anforderungen an ein schriftliches Dokument gegeben, das über ein modernes Fernkommunikationsmittel übermittelt wird.
Auszug aus dem o.g. Beschluss: „Der von dem Beschwerdeführer genutzte E-Post-Brief genügt jedoch den Anforderungen, die von der höchstrichterlichen Rechtsprechung für ein schriftliches Dokument, welches durch ein modernes Fernkommunikationsmittel übermittelt wird, aufgestellt worden sind. Gegenstand dieser Rechtsprechung war die Übermittlung bestimmender Schriftsätze per Telegramm, Fernschreiber und schließlich per Fax, also auf Kommunikationswegen, bei denen das zum Gericht gelangende Schriftstück ebenso wie beim E-Post-Brief keine eigenhändige Unterschrift des Absenders trägt.
Da bei dem vom Beschwerdeführer genutzten E-Post-Brief die eigenhändige Unterzeichnung ebenfalls mangels Existenz eines Papier-Originals unmöglich ist, muss folglich auch dieser als wirksame Übermittlungsart für einen bestimmenden Schriftsatz anerkannt werden. Die Zuverlässigkeit, mit der die Identität des Absenders sowie sein Wille zur Übermittlung des Dokuments an das Gericht feststellbar sind, ist beim E-Post-Brief auch nicht geringer als bei den oben genannten älteren Kommunikationswegen. Sie wird durch das Registrierungsverfahren, welches eine Identifizierung durch das sog. Post-Ident-Verfahren auf der Grundlage eines Ausweisdokuments erfordert, sichergestellt.“
Ein weiteres Highlight des ServicePack Juli 2016 die serverseitige OCR-Zeichenerkennung im Hintergrund (OCR – Optical Character Recognition) nach dem Einscannen von papiergebundenen Schriftstücken. Damit bietet der ZPE jetzt optional eine eine automatische Erkennung von Text und Layout schon vor dem Speichervorgang in die E-Akte.
Natürlich enthält das ServicePack auch wieder aktualisierte Peripheriedaten, beispielsweise angepasste Gerichtsdaten und Bankdaten, die häufigen Änderungen unterworfen sind.
Ihr persönlicher Termin für die Installation des ServicePacks per Fernwartung wird Ihnen per Mail mitgeteilt. Falls der Arbeitsplatz nicht über Nacht eingeschaltet war, erhalten Sie eine Meldung vom Programm. Das Servicepack wird automatisch am Folgetag um die gleiche Uhrzeit installiert.
Wenn Sie diesen komfortablen, vollautomatischen Service noch nicht nutzen, rufen Sie uns einfach unter Tel. 06022/2055-414 an.
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ReNoStar