Handlungsbedarf aufgrund geänderter Rechtsgrundlagen
Sehr geehrte Kanzleimarketing-Kunden, wir möchten Sie darüber informieren, dass kürzlich das Telemediengesetz (TMG) außer Kraft getreten ist und durch das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) ersetzt wurde. Die neue Vorschrift nimmt im Vergleich zur Vorgängernorm keine inhaltlichen Änderungen vor, jedoch wurde der Begriff des „Telemediendienstes“ ersetzt durch den Begriff...