EGVP-Client wird ab 01. Januar 2018 eingestellt

EGVP-Client wird ab 01. Januar 2018 eingestellt

14:02 20. Oktober 2017 in System und Technik

Betroffen sind Online Mahnverfahren und elektronischer Schriftsatzverkehr

Der EGVP-Classic-Client (EGVP-Installer) wird zum 01. Januar 2018 abgeschaltet. Aktuell informieren die Mahngerichte Ihre Teilnehmer über die Abschaltung des EGVP per 01.01.2018 (Link). Ab dann soll das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) von allen Anwälten benutzt werden. Wir bieten unseren Kunden jedoch ab 24.10.2017 verschiedene Lösungswege an, um laufende Verfahren, deren Schriftsätze über das EGVP übermittelt wurden, auch weiterhin bedienen zu können.

Kein Grund zur Sorge für ReNoStar-Kunden

Die gute Nachricht: Laufende Verfahren, bei denen die Kommunikation über EGVP läuft, können unsere Kunden noch bis zu deren Abschluss über EGVP abwickeln. Dazu können wir unseren Kunden verschiedene Lösungswege aufzeigen, die parallel zum beA einsetzbar sind.
Die technische EGVP-Infrastruktur bleibt erhalten.

Unser Team wird Sie in Kürze über notwendige Maßnahmen detailliert informieren.

Bitte beachten Sie daher den nächsten Ticker und Newsletter, den wir am 23.10.2017 versenden!

Hintergrundinformation zur weiteren Nutzung des EGVP
Warum es notwendig ist, die Kommunikation über EGVP weiter aufrecht zu erhalten erklärt die nachfolgende Information der BRAK:

Zitat aus dem BRAK beA Newsletter vom 21.12.16

Bitte beachten: „Das Mahngericht sendet Nachrichten auf dem elektronischen Weg, den der Antragstellende gewählt hat. Das gilt für jede einzelne anhängige Sache. Solange also der Anwalt oder die Anwältin das EGVP nutzt, antwortet auch das Mahngericht via EGVP. Sobald der Nutzer den Übermittlungsweg zum Gericht wechselt und das beA zur Einreichung eines Mahnantrags nutzt, stellt auch das Gericht den Übermittlungsweg um.“