Vorsicht bei der neuen Datenschutz Grundverordnung – kleine Kanzleien besonders in Gefahr!
Die neue Datenschutz Grundverordnung steht vor der Türe und birgt gewisse Risiken für ihre Kanzlei.
Ab dem 25. Mai 2018 tritt die neue EU DSGVO in Kraft. Hierbei sind gewisse Themen im Bereich Datenschutz zu beachten, welche bei nicht Einhaltung erhebliche Konsequenzen nach sich ziehen können, wie beispielsweise Sanktionen von bis zu 4 % des Jahresumsatzes, 20 Millionen €, oder auch Haftstrafen von bis drei Jahren.
Bei der Einhaltung der neuen Datenschutz Grundverordnung kommt es in erster Linie auf die Erbringung von sogenannten technischen organisatorischen Maßnahmen an.
Obligatorisch ist beispielsweise, dass ihr E-Mail Verkehr künftig verschlüsselt wird. Dabei haben wir eine besonders einfache, preiswerte und sichere Lösung geschaffen.
Darüber hinaus haben wir von ReNoStar ein Paket entwickelt, mit dem speziell kleinere Kanzleien den Anforderungen der Richtlinie gerecht werden können. Kontaktieren Sie hierzu gerne unseren Spezialisten, Heiko Powell, unter der Telefonnummer: 06022/20558112, oder per Mail unter hpowell@renostar.de.
Wir freuen uns auf Ihre Rückmeldung.