Keine Sorge, wenn der EGVP-Client ab 01. Januar 2018 eingestellt wird

Keine Sorge, wenn der EGVP-Client ab 01. Januar 2018 eingestellt wird

16:45 23. Oktober 2017 in Allgemein

Der EGVP-Classic-Client (EGVP-Installer) wird zum 01. Januar 2018 abgeschaltet. Darüber informieren derzeit die zentralen Mahngerichte. Das bedeutet für Rechtsanwaltskanzleien den generellen Umstieg auf das beA, um Schriftsätze an Gerichte zu übermitteln. Bereits laufende Verfahren, deren Korrespondenz bereits über das EGVP angestoßen wurde, müssen jedoch bis zum Abschluss über das EGVP fortgeführt werden.

Unsere Empfehlung:  Nutzen Sie ab 1. Januar 2018 parallel das beA und den Governikus Communicator (EGVP) für Ihre Kommunikation mit den Gerichten!


Je nach Abhängigkeit Ihrer Situation ergeben sich unterschiedliche Lösungswege.

Situation 1:

  • Sie haben bisher über Ihre Software (ReNoStar, ReNoFlex; legal:office) Mahnbescheide und/oder Ihren elektronischen Schriftsatzverkehr ausgeführt.

Situation 2:

  • Sie haben bisher Mahnbescheide bzw. ElRV über das Online-Portal per EGVP-Funktion ausgeführt.

Situation 3:

  • Sie haben bisher Ihre Mahnbescheide über das Online-Portal per Barcode-Verfahren ausgeführt. (Postversand)

Situation 4:

  • Sie haben bisher keine Mahnbescheide eingereicht.