Wir liefern Ihnen ein Status-Update zu beA

Wir liefern Ihnen ein Status-Update zu beA

14:28 21. September 2016 in Produktinfo

Das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) soll zum 29. September 2016 an den Start gehen. Bedingt durch Klagen von mehreren Anwälten vor dem Anwaltsgerichtshof Berlin gibt es jedoch noch Unsicherheiten. Diese gelten ebenso für die noch nicht verabschiedete Verordnung des Bundesjustizministeriums, in der den Anwälten beim beA eine generelle Nutzungs-Freiwilligkeit bis zum 1. Januar 2018 eingeräumt werden soll. Bis zu diesem Zeitpunkt wird das EGVP-System weiterhin Bestand haben. Entscheidungen in beiden Angelegenheiten fallen am 23. bzw. am 28. September 2016.

Immer wieder sprechen uns Kunden aus der Anwaltschaft an, weil sie sich darum sorgen, nicht rechtzeitig mit dem beA empfangsbereit zu sein. Diese Sorge möchten wir Ihnen nehmen. Die Verpflichtung zur Nutzung des beA wird nach aktuellem Stand frühestens zum 01.01.2018 bestehen.

Knapp zusammengefasst bedeutet dies: Der schwebende Status Quo bleibt bis Ende des Monats September 2016 bestehen. Keine Kanzlei – insbesondere aus dem Kundenkreis von ReNoStar – muss Bedenken haben, irgendeinen wichtigen Startzeitpunkt zu verpassen.

Erst wenn die oben genannten rechtlichen Voraussetzungen geschaffen sind, erhalten wir, wie auch alle anderen Softwarehersteller, die genauen Schnittstellenbeschreibungen und den Zugang zu Testsystemen durch die BRAK. Sobald wir alle Optionen geprüft, getestet und abgesichert haben, informieren wir Sie wieder über unseren Ticker.

Dann stellen wir so schnell wie möglich ein entsprechendes ServicePack bereit, das die Basis bildet, um den Zentralen Posteingang (ZPE) von ReNoStar gemeinsam mit dem beA in Betrieb zu nehmen.

anleitung1Treffen Sie jetzt die notwendigen Vorbereitungen zur Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und stellen Sie Ihre Weichen für die Zukunft

  1. Überprüfen Sie Ihre Hardware-Infrastruktur – Machen Sie mit uns den [sg_popup id=“2″ event=“click“]ERV-Check[/sg_popup]. Wir testen Ihr Hardware System auf die Einführbarkeit elektronischer Kommunikationsmethoden.
  1. Optimieren Sie Ihre Kanzleiorganisation mit der elektronischen Akte von ReNoStar. Sie ist die Voraussetzung, um die anstehende elektronische Kommunikation künftig bestmöglich und effizient nutzen zu können.

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Wir halten ein umfangreiches Beratungsangebot für Sie bereit!

Wir informieren Sie gerne – wählen Sie dazu 06022/2055-8262 oder senden Sie uns eine kurze Info via Kontaktformular zu.


Regelmäßige Informationen über den Fortgang im Zusammenhang mit dem beA und anderen kanzleirelevanten Themen finden Sie stets auf www.kanzleilife.de .

Die nächste Information erhalten Sie zu Beginn der kommenden Woche per Ticker.

Spezielle Informationen über das beA in vorhandenen Artikeln:

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