Wichtige Update-Information für alle ReNoStar-Kunden mit Schnittstelle Online-Mahnverfahren
Widerspruch im Mahnverfahren muss maschinell lesbar sein
Seit dem 1. Januar 2020 müssen Widersprüche in Mahnverfahren von Rechtsanwälten und Inkassodienstleistern maschinell lesbar eingereicht werden! Dies geht aus den Vorschriften der §§ 689 und 702 der Zivilprozessordnung hervor. Die amtlichen Vordrucke dürfen nicht mehr benutzt werden!
Was bedeutet das für Anwaltskanzleien und Rechtsdienstleister wie Inkassounternehmen?
Maschinell-lesbare Widersprüche können auf folgenden Wegen übermittelt werden:
- im online-Mahnantrag als Barcode-Antrag in Form eines PDF-Formulars. Dieses muss dann ausgedruckt, unterschrieben und postalisch an das Mahngericht versandt werden
- im online-Mahnantrag als Datei (EDA-Datei) in der „Download-Variante“
- ab 20. Januar direkt aus der Kanzleisoftware ReNoStar (nach Erweiterung der entsprechenden Schnittstelle)
In den Fällen b. und c. erfolgt die Übermittlung an das Mahngericht elektronisch. ReNoStar empfiehlt diesen Weg, um die Informationen ohne Medienbruch digital ablegen zu können.
Wird einer der drei oben beschriebenen Wege anwendet, dann besteht kein Risiko von Fristversäumnissen für Anwaltskanzleien und Inkassodienstleister.
Ab dem 17. Januar 2020 werden wir mit dem Roll-Out des ReNoStar ActionPack auf dem Ihnen vertrauten Lieferweg beginnen.
Sie erhalten dazu noch eine separate Information von uns.