Wichtige Information für Legal Office-Kunden mit Schnittstelle Online-Mahnverfahren
09:52 13. Januar 2020 in System und Technik
Widerspruch im Mahnverfahren muss maschinell lesbar sein
Seit dem 1. Januar 2020 müssen Widersprüche in Mahnverfahren von Rechtsanwälten und Inkassodienstleistern maschinell lesbar eingereicht werden! Dies geht aus den Vorschriften der §§ 689 und 702 der Zivilprozessordnung hervor. Die amtlichen Vordrucke dürfen nicht mehr benutzt werden!
Was bedeutet das für Anwaltskanzleien und Rechtsdienstleister wie Inkassounternehmen?
Maschinell-lesbare Widersprüche können auf folgenden Wegen übermittelt werden:
- im online-Mahnantrag als Barcode-Antrag in Form eines PDF-Formulars. Dieses muss dann ausgedruckt, unterschrieben und postalisch an das Mahngericht versandt werden
- im online-Mahnantrag als Datei (EDA-Datei) in der „Download-Variante“
Im Fall b. erfolgt die Übermittlung an das Mahngericht elektronisch. ReNoStar empfiehlt diesen Weg, um die Informationen ohne Medienbruch digital ablegen zu können.
Für die Download-Variante folgen Sie bitte dieser Anleitung um Ihren Widerspruch abzugeben.
Wird einer der beiden oben beschriebenen Wege anwendet, dann besteht kein Risiko von Fristversäumnissen für Anwaltskanzleien und Inkassodienstleister.
Wird einer der beiden oben beschriebenen Wege anwendet, dann besteht kein Risiko von Fristversäumnissen für Anwaltskanzleien und Inkassodienstleister.