Wichtig, bitte unbedingt Entscheider vorlegen! Neues Datenschutzgesetz TTDSG: Dringender Handlungsdarf beim Einsatz von Telemedien

Wichtig, bitte unbedingt Entscheider vorlegen! Neues Datenschutzgesetz TTDSG: Dringender Handlungsdarf beim Einsatz von Telemedien

15:44 28. Juli 2022 in Beratung

Sehr geehrte Kanzleimarketing-Kunden,

als Auftragsverarbeiter für Ihr Homepagesystem ReNoWebsite möchten wir Sie über den dringenden Handlungsbedarf bezogen auf den Datenschutz beim Besuch Ihrer Webseite informieren:

Es gilt das neue TTDSG – Gesetz über den Datenschutz und Schutz der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei Telemedien. Hierin wurden bisher nicht angepasste Datenschutzvorschriften des Telemediengesetztes (TMG) und Telekommunikationsgesetztes (TKG) an die DSGVO und die ePrivacy Richtlinie angepasst.

Das TTDSG gilt auf Bundesebene und betrifft Ihre Kanzlei, denn häufigster Anwendungsfall des Regelungsbereiches des TTDSG sind Webseiten und darauf zur Verfügung gestellte Dienste.

Während die DSGVO den Schutz der Privatsphäre und Vertraulichkeit gewährleistet, regelt das TTDSG, dass Dritte nicht unbefugt auf Endeinrichtungen der Nutzer (z.B. PC’s, Smartphones) Informationen speichern oder auslesen können und damit die Privatsphäre verletzen.

Die spezifischen Bestimmungen des TTDSG gelten vorrangig vor denen der DSGVO, soweit beim Speichern und Auslesen von Informationen auf Endgeräten personenbezogene Daten verarbeitet werden. Nach dem TTDSG liegt ein Einwilligungserfordernis für das Speichern oder Auslesen von Informationen vor, unabhängig davon ob personenbezogene Daten verarbeitet werden oder nicht. Die Anforderungen an Webseitenbetreiber (Ihre Kanzlei) und genutzte Einwilligungstools sind damit deutlich höher geworden.

Konkret bedeutet das für Sie, dass Ihre Datenschutzerklärung und die Kartenansicht von Google Maps an die neuen Rechtsgrundlagen angepasst werden muss. Je nach Einsatz können auch weitere Tools und Dienste auf Ihrer Webseite betroffen sein und müssen auf ihre Konformität hin überprüft werden.

Nutzen Sie unser Angebot und handeln Sie jetzt, um rechtssicher zu werden!

Durch eine technische Änderung, eine sogenannte Overlay-Lösung, können wir eine rechtskonforme Einwilligungsmöglichkeit für Google Maps auf Ihrer Webseite integrieren.

Für die erforderliche Anpassung Ihrer Datenschutzerklärung bieten wir Ihnen die Möglichkeit, diese durch die Datenschutzbeauftragten unseres Kooperationspartners der MAXTARGET Business Consulting GmbH zu einem kostengünstigen Honorar aus- bzw. überarbeiten zu lassen.

Buchen Sie hier per Bestellfax die datenschutzkonforme Umsetzung für Ihre Homepage.

Ihr ReNoStar Team