Störung des EGVP Verzeichnisdienstes weitestgehend behoben

Störung des EGVP Verzeichnisdienstes weitestgehend behoben

15:02 06. Juli 2016 in Stillstände

IT.NRW meldet jedoch weiterhin Verzögerungen

Die Website des Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfachs informiert über die „weitestgehend“ behobene Störung des EGVP beim Versand von Nachrichten. (http://www.egvp.de/meldungen/index.php?id=464) Diese Störung besteht zwar weiterhin, aber IT.NRW meldet dazu:

„Die Störungen sind weitgehend behoben. Durch Nacharbeiten am Verzeichnisdienst SAFE (Austausch von Zertifikaten) kann es allerdings noch zu Verzögerungen kommen. IT.NRW arbeitet mit dem Hersteller weiterhin unter Hochdruck an der Behebung.
Über den Fortgang werden wir Sie hier weiter informieren.“

Alternative Einreichungsformen

Alternative Einreichungsformen variieren je nach Bundesland. Die Möglichkeiten, ohne EGVP und via Datenträger einzureichen ist möglich.

So informierte uns auf Nachfrage heute die NotarNet GmbH:

„Die jeweiligen Landesverordnungen für den elektronischen Rechtsverkehr sehen weitgehend Regelungen für eine Ersatzeinreichung über einen Datenträger vor, falls eine Übermittlung über die elektronische Poststelle nicht möglich ist.

Eine Übersicht über die landesspezifischen Regelungen haben wir unter http://elrv.info/de/elektronischer-rechtsverkehr/rechtsgrundlagen/ElRv_Uebersicht_BL.html bereitgestellt.

Es empfiehlt sich, eine Ersatzeinreichung über Datenträger nur in dringenden Fällen und in Rücksprache mit dem jeweiligen Gericht vorzunehmen.

Für das Grundbuchverfahren regelt zudem § 135 Abs. 1 GBO, dass ein Verstoß gegen eine elektronische Einreichungsverpflichtung dem rechtswirksamen Eingang von Dokumenten beim Grundbuchamt nicht entgegensteht.“