ServicePack Juli 2016!

ServicePack Juli 2016!

16:41 18. Juli 2016 in Allgemein

eAkte mit elektronischer Kommunikation auch ohne beA!

E-Post ist eine zulässige Kommunikationsform für bestimmende Schriftsätze

Das Debakel um das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) lässt interessierte Nutzer nach Alternativen suchen. Nach unserer Ansicht könnte der E-Post-Brief einen solchen Gegenpol bilden. Daher hat ReNoStar den zentralen Posteingang nun um eine Schnittstelle zur E-Post erweitert.

E-Post – kann mehr, als man denkt

Ein kurzer Einblick in die Möglichkeiten sowie ein interessantes Gerichtsurteil machen nachdenklich.

Zunächst: Was ist der E-Post-Brief? Das ist übersichtlich: Elektronisch erstellte Dokumente werden an empfangsbereite E-Post-Nutzer direkt und gesichert elektronisch zugestellt. Dies ist auch im geschäftlichen Alltag eine interessante Option, denn Übertragung und Zustellung werden sichergestellt und dokumentiert. Je mehr Empfänger (Gerichte, Versicherungen und Behörden…) sich anmelden, desto interessanter wird diese Option.

E-Post für analoge Empfänger

Doch nun das Highlight, um den Kanzleialltag auch bei der Brief-Kommunikation mit „analogen“ Empfängern zu vereinfachen und effizienter zu gestalten: Hat der Empfänger keinen E-Post-Account, so wird der Brief klassisch durch den Postboten zugestellt. Zuvor übernimmt die Deutsche Post als entsprechend sicherheitszertifiziertes deutsches Unternehmen automatisiert Ausdruck, Kuvertierung und Frankierung. Klingt sehr einfach und ist es für den Nutzer auch.

Entscheidung mit Tragweite: Der E-Post-Brief ist eine rechtswirksame Übermittlung!

Mit Beschluss vom 4. April 2016 (AZ: 14 UF 204/15) hat das OLG Hamm dem E-Post-Brief sozusagen die Absolution bezüglich der Anforderungen an ein schriftliches Dokument gegeben, das über ein modernes Fernkommunikationsmittel übermittelt wird.

Auszug aus dem o.g. Beschluss: „Der von dem Beschwerdeführer genutzte E-Post-Brief genügt jedoch den Anforderungen, die von der höchstrichterlichen Rechtsprechung für ein schriftliches Dokument, welches durch ein modernes Fernkommunikationsmittel übermittelt wird, aufgestellt worden sind. Gegenstand dieser Rechtsprechung war die Übermittlung bestimmender Schriftsätze per Telegramm, Fernschreiber und schließlich per Fax, also auf Kommunikationswegen, bei denen das zum Gericht gelangende Schriftstück ebenso wie beim E-Post-Brief keine eigenhändige Unterschrift des Absenders trägt.

Da bei dem vom Beschwerdeführer genutzten E-Post-Brief die eigenhändige Unterzeichnung ebenfalls mangels Existenz eines Papier-Originals unmöglich ist, muss folglich auch dieser als wirksame Übermittlungsart für einen bestimmenden Schriftsatz anerkannt werden. Die Zuverlässigkeit, mit der die Identität des Absenders sowie sein Wille zur Übermittlung des Dokuments an das Gericht feststellbar sind, ist beim E-Post-Brief auch nicht geringer als bei den oben genannten älteren Kommunikationswegen. Sie wird durch das Registrierungsverfahren, welches eine Identifizierung durch das sog. Post-Ident-Verfahren auf der Grundlage eines Ausweisdokuments erfordert, sichergestellt.“

Ein weiteres Highlight des ServicePack Juli 2016 die serverseitige OCR-Zeichenerkennung im Hintergrund (OCR – Optical Character Recognition) nach dem Einscannen von papiergebundenen Schriftstücken. Damit bietet der ZPE jetzt optional eine eine automatische Erkennung von Text und Layout schon vor dem Speichervorgang in die E-Akte.

Natürlich enthält das ServicePack auch wieder aktualisierte Peripheriedaten, beispielsweise angepasste Gerichtsdaten und Bankdaten, die häufigen Änderungen unterworfen sind.

Ihr persönlicher Termin für die Installation des ServicePacks per Fernwartung wird Ihnen per Mail mitgeteilt. Falls der Arbeitsplatz nicht über Nacht eingeschaltet war, erhalten Sie eine Meldung vom Programm. Das Servicepack wird automatisch am Folgetag um die gleiche Uhrzeit installiert.

Wenn Sie diesen komfortablen, vollautomatischen Service noch nicht nutzen, rufen Sie uns einfach unter Tel. 06022/2055-414 an.

Hier geht es zum Download, um das ServicePack herunterzuladen.

Mit freundlichen Grüßen

ReNoStar