Letzte Frist für das EGVP

Letzte Frist für das EGVP

08:53 07. Dezember 2017 in System und Technik

Stellen Sie jetzt um auf das beA!

Mit der Einstellung des EGVP-Classic-Client (EGVP-Installer) – nun endgültig zum 14. Februar 2018 – sollten Rechtsanwaltskanzleien generell auf das beA umsteigen, um Schriftsätze an Gerichte zu übermitteln.

Die Arbeitsgruppe IT-Standards der Justiz hat beschlossen, die Nutzungsmöglichkeit des EGVP-Clients um 6 Wochen auf den 14. Februar 2018 zu verschieben, sodass beA und EGVP-Client bis dahin parallel laufen.
Die Mahngerichte sind angehalten, im Falle eines via EGVP-Postfach eingereichten Antrags – nach einer zwischenzeitlichen Löschung des EGVP-Postfachs durch den Nutzer – Rücksendungen an das entsprechende beA-Postfach des Rechtsanwalts vorzunehmen.

Informationen zu BeA finden Sie hier.