Handlungsbedarf aufgrund geänderter Rechtsgrundlagen
Sehr geehrte Kanzleimarketing-Kunden,
wir möchten Sie darüber informieren, dass kürzlich das Telemediengesetz (TMG) außer Kraft getreten ist und durch das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) ersetzt wurde. Die neue Vorschrift nimmt im Vergleich zur Vorgängernorm keine inhaltlichen Änderungen vor, jedoch wurde der Begriff des „Telemediendienstes“ ersetzt durch den Begriff der „digitalen Dienste“.
Weiterhin wurde das Telekommunikations-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) umbenannt in das Telekommunikations-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG). Dabei wurde der nationale Begriff „Telemedium“ durch den Begriff „digitaler Dienst“ entsprechend der europäischen Verordnung ersetzt.
Auch wenn keine inhaltliche Änderungen aus den neuen Rechtsgrundlagen resultieren, sollten Sie als Webseitenbetreiber Ihr Impressum und Ihre Datenschutzerklärungen dahingehend anpassen, um etwaige darauf ausgelegte Abmahnungen zu vermeiden.
Über Ihren individuellen Zugang können Sie diese textliche Änderung ganz einfach selbst vornehmen.
Sofern Sie die Anpassung lieber von uns durchführen lassen möchten, können Sie uns zu unserem üblichen Stundensatz (49,- EUR zzgl. MwSt. pro angefangener halben Std.) gerne damit beauftragen. Nutzen Sie dazu das folgende Kontaktformular.
Für alle systembetreuten Kunden haben wir diese Änderungen bereits umgesetzt, da es sich hierbei um eine einfache textliche Anpassung handelt, die Teil Ihres erweiterten Betreuungsvertrages ist.
Falls Sie Rückfragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Renostar Team