Für ReNoFlex Kunden: Umsatzsteuersenkung (Zweites Corona Steuerhilfegesetz)

Für ReNoFlex Kunden: Umsatzsteuersenkung (Zweites Corona Steuerhilfegesetz)

17:20 26. Juni 2020 in System und Technik

Sicher haben Sie in den Medien verfolgt, dass die Bundesregierung das „Zweite Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise“ (Zweites Corona-Steuerhilfegesetz) auf den Weg bringen will. Der Gesetzesentwurf wurde am 12. Juni 2020 vorgelegt und wartet nur noch auf das Inkrafttreten.

Für Sie als Rechtsanwalt oder Notar ist zunächst die befristete Senkung der Umsatzsteuer ab dem 1. Juli 2020 von geschäftlicher Relevanz.

Bis zum 31.12.2020 sinkt der Regelsteuersatz von 19 Prozent auf 16 Prozent und der ermäßigte Steuersatz wird von 7 auf 5 Prozent gesenkt.

Daher müssen Sie in Ihren Ausgangsrechnungen ab dem 1. Juli 2020 den verminderten Steuersatz ausweisen.

ReNoStar stellt allen Kunden des Produkts ReNoFlex dazu eine entsprechende Anleitung bereit, um diese Umstellung einfach selbst in ReNoFlex vornehmen zu können.

Wichtig: Um Ihre Buchhaltung in einen sicheren Zustand vor der Umsatzsteueränderung zu bringen, sollten Sie UNBEDINGT ab sofort jeden Tag mit einem Tagesabschluss abzuschließen, um eine hohe Arbeitskonzentration vor dem Monatsende Juni 2020 zu vermeiden.

Beachten Sie den geänderten Steuersatz darüber hinaus auch in Rechnungen, die ab 1. Juli 2020 an Sie gestellt werden und weisen Sie Ihre Lieferanten ggf. auf notwendige Korrekturen hin.

Auch in den Umsatzsteuervoranmeldungen müssen die neuen Steuersätze ab Juli 2020 berücksichtigt werden.

Genaue Informationen zu den genannten Themen finden Sie hier.