Für legal:office Kunden: Umsatzsteuersenkung (Zweites Corona Steuerhilfegesetz)

Für legal:office Kunden: Umsatzsteuersenkung (Zweites Corona Steuerhilfegesetz)

16:43 30. Juni 2020 in Allgemein

Sicher haben Sie in den Medien verfolgt, dass die Bundesregierung das „Zweite Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise“ (Zweites Corona-Steuerhilfegesetz) auf den Weg gebracht hat.

Für Sie als Rechtsanwalt oder Notar ist zunächst die befristete Senkung der Umsatzsteuer ab dem 1. Juli 2020 von geschäftlicher Relevanz.

Bis zum 31.12.2020 sinkt der Regelsteuersatz von 19 Prozent auf 16 Prozent und der ermäßigte Steuersatz wird von 7 auf 5 Prozent gesenkt.

Daher müssen Sie in Ihren Ausgangsrechnungen mit Leistungszeitraum ab dem 1. Juli 2020 den verminderten Steuersatz ausweisen.

ReNoStar stellt allen Kunden des Produkts legal:office dazu eine entsprechende Anleitung bereit, um diese Anpassung im jeweiligen Fall einfach selbst in legal:office vornehmen zu können.

Beachten Sie den geänderten Steuersatz darüber hinaus auch in Rechnungen, die ab 1. Juli 2020 an Sie gestellt werden und weisen Sie Ihre Lieferanten ggf. auf notwendige Korrekturen hin.

Genaue Informationen zu den genannten Themen finden Sie unter Link zur Seite in Produktinfo.renostar.de.