ReNoStar Module beA-Direkt / beA-Direkt Plus
ReNoStar beA-Direkt ist ein Softwaremodul für die elektronische Gerichtskommunikation, das auch ohne Kanzleisoftware von ReNoStar lauffähig ist.
Das innovative Produkt beA-Direkt richtet sich an diejenigen, die – meist in größeren Kanzleien – täglich viel Post über das beA erhalten.
Um Anwälte und deren Mitarbeiter davon zu befreien, mehrfach täglich eine Vielzahl von besonderen elektronischen Anwaltspostfächern (beA) abrufen und kontrollieren zu müssen, übernimmt dies die Lösung beA-Direkt automatisch und ohne manuelles Zutun.
Das Produkt beA-Direkt Plus bietet darüber hinaus auch eine Sendekomponente, um aus dem kanzleiinternen E-Mail-System heraus Nachrichten auch in das beA versenden kann.
Voraussetzung ist ein sicherer Kanzleiserver. Von diesem System aus werden über entsprechende Schnittstellen und hinterlegte Mitarbeiterzertifikate alle beAs von allen Berufsträgern einer Kanzlei regelmäßig abgefragt und über den beA Postfach-Service – durchgehend verschlüsselt – in die Kanzleisysteme übertragen.
Findet die Software neue Dokumente im beA, so werden diese sicher im Kanzlei-eigenen Netzwerk via E-Mail an die Empfänger weitergeleitet. Und dies nicht wie beim beA-Standard nur in Form eines Hinweises auf neue Post im Postfach sondern direkt mit dem entsprechenden Dokument im Anhang.
Die Verteilung ist auch an eine ReFa möglich, so dass diese die neue Post direkt in der Kanzleisoftware der entsprechenden Akte und einem Workflow zuordnen kann.
Damit steht der Posteingang aus dem beA jedem Anwalt beispielsweise auch mobil sofort zur Verfügung.
Große Kanzleien können mit beA-Direkt die regelmäßige Abfrage aller Postfächer entspannt dem servergesteuerten Automatismus überlassen und sind damit immer aktuell.
beA-Abruf vollautomatisch
Um den Abruf der beA-Postfächer mehrerer Berufsträger in großen Kanzleien nicht mehr ins Belieben der Anwälte oder ihrer Mitarbeiter zu stellen, hat ReNoStar einen Automatismus entwickelt, der neue Nachrichten im beA automatisch auf die Kanzleisysteme überträgt.
Damit entfällt die Pflicht, ständig manuell nachsehen zu müssen, ob es neue Nachrichten im beA gibt. Schließlich besteht ja seit Start des beA die passive Nutzungspflicht und damit das Risiko, bei Nichtbeachtung auch Fristen zu versäumen.
Was man noch über beA-Direkt wissen sollte
Keine Nachricht verschwindet aus dem beA
Auch wenn man den ReNoStar beA Postfach-Service nutzt, geht keine einzige Nachricht im beA verloren. Der Service holt nur die Nachrichten ab und leitet sie intern weiter. Das Original der Nachricht bleibt im beA, bis es entfernt wird.
Jedoch wird über den Service jede abgeholte Nachricht im beA als „gelesen“ markiert.
Vorteil: Auch wenn sich ein Anwalt oder sein Mitarbeiter direkt beim beA einloggt, sieht er, welche Nachrichten neu sind und welche bereits gelesen wurden.
Fehler werden automatisch an den beA-Administrator gemeldet
In jedem Software-System kann es zu Fehlern in der Verbindung oder Übertragung kommen. Daher haben die Entwickler von ReNoStar auch diesen seltenen Fall berücksichtigt. Sollte es zu einem Fehler bei Abruf oder Übertragung kommen, wird automatisch eine E-Mail an den System-Administrator erzeugt, um die Gelegenheit zu geben, den Fehler schnellstmöglich zu beheben.
Journal
Außerdem ist ein umfangreiches Journal integriert, in dem ReNoStar alle Aktivitäten und Probleme des beA Postfach-Service erfasst und für eine Auswertung bereitstellt.
Elektronisches Empfangsbekenntnis
Eine neue Funktion aus dem Jahr 2019 ist das elektronische Empfangsbekenntnis – in den Fällen, in denen der Absender diese anfordert. Dieses wird aus der E-Mail heraus an das beA-System zurückgemeldet.