Das strengere Datenschutzrecht betrifft insbesondere Rechtsanwaltskanzleien
Machen Sie Ihre Kanzlei rechtzeitig fit für die kommenden Anforderungen im Bereich des Datenschutzes. Am 25. Mai 2018 treten die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG neu) in Kraft. Eine Notwendigkeit zur Anpassung des Rechts ergab sich insbesondere aus den technologischen Entwicklungen und der fortschreitenden Digitalisierung.
Risiko: Bei Verstößen sind Bußgelder bis zu 20 Mio. Euro oder 4 % des Jahresumsatzes zulässig.
Es gibt dringenden Handlungsbedarf
ReNoStar als langjähriger Partner von Rechtsanwälten und Notaren kann Sie bei der Umsetzung der Datenschutzanforderungen unterstützen:
- Software von ReNoStar ist DSGVO-konform
- ReNoStar hat ein spezielles Datenschutzmodul zur einfachen Umsetzung des neuen Datenschutzrechts entwickelt
- ReNoStar berät Sie bezüglich technischer Datensicherheit und führt auf Wunsch Systemchecks durch
- ReNoStar vermittelt Ihnen die Kanzleiberatung MAXTARGET für die rechtskonforme Umsetzung der DSGVO
Unser Kooperationspartner MAXTARGET ist spezialisiert auf die Beratung zum neuen Datenschutzrecht und entsprechenden Organisationslösungen für Anwaltskanzleien.
In den Bundesländern Hessen und Sachsen werden solche Beratungen sogar staatlich gefördert. Sprechen Sie uns darauf an, wenn Sie Ihre Kanzlei in einem der beiden Länder betreiben.
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