Datenschutzkonforme Auflösung der 3G-Regel am Arbeitsplatz
Achtung! Bitte achten Sie auf eine datenschutzkonforme Auflösung der 3G-Regel am Arbeitsplatz – unser Kooperationspartner MAXTARGET hilft Ihnen dabei!
Sehr geehrte ReNoStar Kunden,
aufgrund der derzeit noch aktuellen Corona-Situation stehen Sie als Kanzleiinhaber und Arbeitgeber durch die Einführung der 3G-Regel am Arbeitsplatz und Homeoffice-Pflicht vor datenschutzrechtlichen Herausforderungen bzw. Verpflichtungen.
Bund und Länder haben zum 19.03.2022 ein Ende vieler Corona-Maßnahmen beschlossen.
Wie aber ist datenschutzrechtlich z.B. mit der Auflösung der betrieblichen 3G-Regelungen umzugehen?
Schließlich müssen Sie und Ihre Beschäftigten zur Zeit noch beim Betreten Ihrer Kanzlei einen Impf-/Genesenen-Nachweis oder eine aktuelle Bescheinigung über einen negativen Coronatest mitführen. Weiterhin haben Sie als Arbeitgeber diesbezüglich eine Kontroll-und Dokumentationspflicht.
Daten über Impf-/Genesenstatus und positiver/negativer Testnachweis sind sensible personenbezogene Daten nach Art. 9 DSGVO. Hier stellt sich Ihnen als Verantwortlicher für die Datenverarbeitung natürlich die Frage, wie und wie lange diese nach dem 19. März 2022 noch aufzubewahren bzw. wann und wie diese zu vernichten sind? Zur Beantwortung und Umsetzung dessen ist die Hinzuziehung eines Datenschutzbeauftragten als fachkundige Stelle absolut ratsam.
Als ReNoStar-Kunde bieten wir Ihnen eine kostenfreie Erstberatung bei einem Datenschutzbeauftragten unseres Kooperationsunternehmens MAXTARGET an. Melden Sie sich einfach über dieses Kontaktformular bei uns und erhalten Sie unverbindliche Erstinformationen!
Ihr ReNoStar Team