Cookies auf der Website – Stolpersteine vermeiden

Cookies auf der Website – Stolpersteine vermeiden

11:50 05. Juni 2020 in Kanzleimarketing

Sicher haben Sie es gelesen: Der BGH hat entschieden, wie künftig mit Cookies auf Websites umzugehen ist.

Was ist ein Cookie? Ein Cookie ist letztlich nichts anderes als eine winzige Textdatei mit Informationen, die es einem Webserver gestatten, einen Besucher wiederzuerkennen und seine Einstellungen und Auswahlen zu speichern. Damit dienen sie von Shoppinglisten in Onlineshops bis hin zu personalisierten Anpassungen auf einer Website.

Auch auf Ihrer Website werden Cookies eingesetzt.

Zunächst durch den EuGH, wurde jetzt auch durch den BGH folgende grundlegende Rechtsprechung getroffen: Wer als Webseitenbetreiber Cookies nutzen möchte, benötigt vom Besucher eine aktive Einwilligung dazu. Aktiv bedeutet, dass diese Einwilligung vom Nutzer ausgehen muss. Also reicht eine schon vorbelegte Checkbox mit einem Häkchen im Cookie-Banner nicht mehr.

Um sich nicht dem Risiko einer Abmahnung auszusetzen, sollten Sie Ihre Website entsprechend prüfen und anpassen lassen.

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