Wichtige Information für ReNoFlex-Kunden mit Schnittstelle Online-Mahnverfahren
Widerspruch im Mahnverfahren muss maschinell lesbar sein Seit dem 1. Januar 2020 müssen Widersprüche in Mahnverfahren von Rechtsanwälten und Inkassodienstleistern maschinell lesbar eingereicht werden! Dies geht aus den Vorschriften der §§ 689 und 702 der Zivilprozessordnung hervor. Die amtlichen Vordrucke dürfen nicht mehr benutzt werden! Was bedeutet...