Das beA ist da – ab 1. Januar 2018 verpflichtend

Ab dem 01.01.2018 müssen alle Rechtsanwälte in Deutschland Zugang zu Ihrem besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) haben. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass eingehende Gerichtspost ab diesem Zeitpunkt verbindlich von jedem Rechtsanwalt über das beA angenommen werden muss.

Der Gesetzgeber nennt das „passive Empfangsbereitschaft“.


Bitte beachten Sie, dass auch Haftungsfälle bei ablaufenden Fristen aufgrund von nicht Abrufen des Posteingangs über das beA entstehen.

Zur Sichtung des Posteingangs ist die Aktivierung des eigenen beA notwendig. Diese erfolgt mittels der sogenannten beA Karte.

Jeder Berufsträger benötigt die Freischaltung seines eigenen beA bis zum 01.01.2018.


Achtung ! Die Bundesnotarkammer informiert:

Wir werden als einer der ersten Softwarehersteller bereits ab Oktober 2017 die beA Schnittstelle per Programm Update an Sie ausliefern.


Folgende Schritte sind zeitnah vorzunehmen:

  1. beA Karten bestellen
  2. Kartenleser bestellen und einrichten
  3. das eigene Postfach aktivieren
  4. beA Schnittstelle in Betrieb nehmen
  5. Kanzleiorganisation schulen

 

Wir unterstützen Sie gerne umfassend, von der Kartenbestellung bis hin zur Inbetriebnahme des beA, inklusive der Schnittstelle zur ReNoStar Software.

Bitte kontaktieren Sie uns telefonisch 06022/2055-80  oder per Kontaktformular

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