Bundesjustizministerium macht Druck mit Referentenentwurf
Es wird ein neues Kürzel geben, das dafür sorgen soll, Unsicherheiten rund ums beA endlich zu beseitigen – RAVPV (Rechtsanwaltsverzeichnis- und -postfachverordnung). Das besondere elektronische Anwaltspostfach kommt jetzt vielleicht doch schneller als gedacht. Ermöglichen soll das eine neue Verordnung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV), die eine freiwillige Nutzung des beA bis zum 1.1.2018 vorsieht.