beA ab 2018 verpflichtend

Das beA ist da – ab 1. Januar 2018 verpflichtend

Die Zeit drängt: Nehmen Sie Ihr beA jetzt in Betrieb!

Ab 1. Januar 2018 muss jeder Rechtsanwalt die notwendigen technischen Einrichtungen betriebsbereit vorhalten und über das beA eingehende Mitteilungen zur Kenntnis nehmen. Das bedeutet, dass Sie ohne betriebsbereites beA ggf. in das Risiko laufen, Fristen zu versäumen und bei Nichtbeachtung des beA in die Haftung genommen werden können.

Haben Sie Ihre beA-Karte schon bestellt?

Achtung: Die Frist läuft ab!

Die Bundesnotarkammer informiert:
Wer es noch nicht getan hat, sollte die beA Karte bis 30. September 2017 über https://bea.bnotk.de bestellen, damit sie noch vor dem 1. Januar 2018 geliefert wird!

beA-Einführung – der Ablauf

  1. beA-Karten bestellen
  2. Kartenleser bestellen und einrichten
  3. Aktivierung des persönlichen Postfachs
  4. Schulung der Mitarbeiter

beA-Karten bestellen – aber welche?

Jeder Rechtsanwalt – gilt analog auch für Notare – braucht eine individuelle beA-Karte. Mit dieser kann sich ein Anwalt an seinem Postfach anmelden und Nachrichten empfangen/senden.

Es gibt verschiedene beA-Karten, abhängig von der Nutzung in der Kanzlei. Wir erklären Ihnen nachfolgend die verschiedenen Möglichkeiten und Abläufe sowie die Unterstützung, die ReNoStar Ihnen bietet.

Bitte wählen Sie hier die Organisationsform Ihrer Kanzlei

Ich bin ein Einzelanwalt

(ohne Büroorganisation)

und übernehme alle Tätigkeiten in meiner Kanzlei allein.

  • Ich sichte den Posteingang
  • Ich mache meine Schriftsätze selbst versandfertig
  • Ich kümmere mich um den Versand

Dann folgen Sie diesem Link,
um mehr zu erfahren.

Ich habe eine Kanzlei

(mit Büroorganisation)

und arbeite arbeitsteilig mit einem Team.

  • Mein Büro/Sekretariat übernimmt täglich wiederkehrende Arbeiten
    • und sichtet den Posteigang
    • bereitet Schriftsätze für den Versand vor
    • kümmert sich um den Versand

Dann folgen Sie diesem Link,
um mehr zu erfahren.

Bei allen Schritten – von der Prüfung Ihrer Systeme auf „beA-Fähigkeit“ über die beA-Karten-Bestellung bis zur Implementierung in Ihrer Kanzlei stehen Ihnen Ihre Partner von ReNoStar gern zur Seite. Rufen Sie uns an!

beA-Karten im Überblick

beA-Karte Basis

Die beA-Karte Basis ist erforderlich zur Erstregistrierung des Anwalts am beA sowie für Empfang und Versand von Nachrichten.

Ab 01.01.2018 tritt der neue § 130a ZPO in Kraft. Übermittelt der Anwalt ein Dokument persönlich über sein Postfach, kann die Signatur entfallen.

Übermittelt jedoch ein Mitarbeiter das Dokument im Auftrag, muss auch weiterhin qualifiziert elektronisch signiert werden.

Kosten bei der BRAK: € 29,90 plus USt.

Nachladesignatur

Die Nachladesignatur erweitert die beA-Karte Basis um die Signaturfunktion (s. beA-Karte Signatur). Sie kann auch später beantragt werden. Basis-Karte plus Nachladesignatur führt zum gleichen Ergebnis wie die direkte Bestellung einer beA-Karte Signatur.

Dies ist empfehlenswert, wenn der Anwalt eine noch gültige Signaturkarte im Einsatz hat und die beA-Karte erst später „aufrüsten“ möchte.

Kosten bei der BRAK: € 20,00 plus USt.

beA-Karte Signatur

Die beA-Karte Signatur dient zum Versand von Schriftsätzen mit qualifizierter Signatur. Die Signaturfunktion wird beispielsweise genutzt, wenn ein Kanzleimitarbeiter im Auftrag des Anwalts einen Schriftsatz an das Gericht übermitteln soll. Die Signatur stellt sicher, dass der Mitarbeiter ein unverändertes Dokument vom Anwalt versendet.

Kosten bei der BRAK: € 49,90 plus USt.

beA-Softwarezertifikat

Das beA-Softwarezertifikat erlaubt beispielsweise Mitarbeitern die Nutzung des beA eines Anwalts ohne dessen Karte. Es wird zentral auf dem Kanzlei-Server abgespeichert.

Mitarbeiter können sich nach einmaliger Einrichtung entsprechender Rechte für das jeweilige Anwaltspostfach mit einem beA-Softwarezertifikat anmelden. Letzteres erfordert jedoch zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen. ReNoStar unterstützt bei der Einrichtung der Rechte und Sicherheitsstufen für die Mitarbeiter.

Ein solches Zertifikat ist für jeden Mitarbeiter nötig, der auf das beA eines Anwalts zugreifen soll.

Kosten bei der BRAK: € 4,90 plus USt.

beA-Karte Mitarbeiter

Mit der bea-Karte Mitarbeiter kann sich der Mitarbeiter am beA eines Rechtsanwalts anmelden und beispielsweise Nachrichten lesen und versenden.

Wichtiger: Wenn der Rechtsanwalt die entsprechende Befugnis erteilt hat, können Mitarbeiter auch anderen Personen Rechte am Postfach einräumen, beispielsweise einem anderen Anwalt als Urlaubs- oder Krankheitsvertretung.

Es wird pro Rechtsanwalt eine beA-Karte Mitarbeiter benötigt, wenn diese Funktionen genutzt werden sollen.

Kosten bei der BRAK: € 12,90 plus USt.