Das beA ist da – ab 1. Januar 2018 verpflichtend
Die Zeit drängt: Nehmen Sie Ihr beA jetzt in Betrieb!
Ab 1. Januar 2018 muss jeder Rechtsanwalt die notwendigen technischen Einrichtungen betriebsbereit vorhalten und über das beA eingehende Mitteilungen zur Kenntnis nehmen. Das bedeutet, dass Sie ohne betriebsbereites beA ggf. in das Risiko laufen, Fristen zu versäumen und bei Nichtbeachtung des beA in die Haftung genommen werden können.
Haben Sie Ihre beA-Karte schon bestellt?
Achtung: Die Frist läuft ab!
Wer es noch nicht getan hat, sollte die beA Karte bis 30. September 2017 über https://bea.bnotk.de bestellen, damit sie noch vor dem 1. Januar 2018 geliefert wird!
beA-Einführung – der Ablauf
- beA-Karten bestellen
- Kartenleser bestellen und einrichten
- Aktivierung des persönlichen Postfachs
- Schulung der Mitarbeiter