Alte Nachrichten im beA werden automatisch gelöscht – handeln Sie rechtzeitig !

Alte Nachrichten im beA werden automatisch gelöscht – handeln Sie rechtzeitig !

14:38 28. März 2019 in System und Technik

Das beA ist in der Realität angekommen und wird von den meisten Anwälten intensiv genutzt. Man kann sich leicht vorstellen, welche Datenmengen daher auf den Servern entstehen. Daher aktiviert die BRAK ab 1. April 2019 die Funktion des automatischen Löschens von Nachrichten, denn das beA dient nicht als Archivsystem, sondern quasi als Briefkasten, in dem die Post ja auch nicht dauerhaft aufbewahrt wird. Archivieren Sie daher umgehend alle Nachrichten aus Ihrem beA!

Erster Schritt für Nutzer des beA Online-Portals

  • Laden („Drucken“ oder „Exportieren“) Sie alle Nachrichten aus Ihrem persönlichen beA auf Ihre Kanzleisysteme herunter.
  • Hinterlegen Sie im beA Ihre E-Mail-Adresse, um Benachrichtigungen empfangen zu können. Dann werden Sie vor der Löschung automatisch vom beA informiert.

Zweiter Schritt: Automatische Downloads durch die ReNoStar beA-Schnittstelle

Die Information über die automatische Löschfunktion im beA ist gleichzeitig das entscheidende Argument für alle Kunden von ReNoStar, baldmöglichst die beA-Schnittstelle einzusetzen, falls noch nicht geschehen.

Vorteile:

  • Mit der ReNoStar beA-Schnittstelle wird das beA jedes Berufsträgers regelmäßig auf neue Nachrichten überprüft.
  • Neue Nachrichten werden heruntergeladen und aus dem Zentralen Post-Eingang (ZPE) per Mausklick den elektronischen Akten zugeordnet.
  • Auf diese Weise befinden sich stets alle beA-Nachrichten in Ihrem eigenen Einflussbereich.

Entscheiden Sie sich daher für die beA-Schnittstelle. Dann entgehen Ihnen keine Nachrichten und auch der Versand erfolgt direkt von Ihren ReNoStar Kanzleisystemen.

Weitere Informationen zur beA-Schnittstelle erhalten Sie telefonisch von unserem beA-Team unter: 06022 2055-8262 oder 06022 2055-8421.

Hintergrundinformationen

Die BRAK ist gem. § 31a BRAO berechtigt, nach einer gewissen Frist Nachrichten aus dem beA zu löschen. Diese Information ist dem BRAK-Magazin vom Februar 2019 auf Seite 10 zu entnehmen.

Das bedeutet, dass alte Nachrichten aus 2018 ab 1. April in den Papierkorb verschoben und von dort nach weiteren 30 Tagen gelöscht werden!

Kurzer Faktencheck

  • Das beA ist kein Archivsystem!
  • § 31a III 4 BRAO berechtigt die BRAK, die im beA gespeicherten Nachrichten nach angemessener Zeit zu löschen.
  • § 27 der Rechtsanwaltsverzeichnis- und -postfachverordnung (RAVPV) bestimmt, was angemessene Zeiträume sind:
    • Nachrichten werden frühestens 90 Tage nach Eingang automatisch in den Papierkorb des beA verschoben.
    • Nachrichten, die in den Papierkorb verschoben wurden, dürfen frühestens nach 30 Tagen automatisch gelöscht werden.